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   FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05   

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https://dejure.org/2009,25530
FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05 (https://dejure.org/2009,25530)
FG Hessen, Entscheidung vom 28.01.2009 - 3 K 107/05 (https://dejure.org/2009,25530)
FG Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 3 K 107/05 (https://dejure.org/2009,25530)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 AO, § 14 Abs 1 VStG, § 235 Abs 1 AO, § 155 Abs 3 S 1 AO, § 421 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Heilung eines zunächst vorliegenden Bekanntgabemangels auf Grund einer Außerachtlassung der von dem Steuerpflichtigen an seinen Steuerberater erteilten Bekanntgabevollmacht; Auswahlermessen einer Finanzbehörde bzgl. der Festsetzung der Hinterziehungszinsen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen bei Zusammenveranlagung gegen nur einen Ehegatten; Zusammenveranlagung; Hinterziehungszinsen; Gesamtschuldner; Festsetzung; Ermessen; Rückgriff

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen bei Zusammenveranlagung gegen nur einen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haben Ehegatten Steuern hinterzogen, kann sich das Finanzamt den Bescheidempfänger der Hinterziehungszinsen aussuchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haben Ehegatten Steuern hinterzogen, sind sie Gesamtschuldner hinsichtlich der Hinterziehungszinsen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.04.1989 - X R 3/86

    Personengesellschaft - Steuerhinterziehung - Erlangter Vorteil - Einheitliche und

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05
    44 Der Berichterstatter des Senats hat zwar mit Hinweis auf das BFH-Urteil vom 19.04.1989 X R 3/86 (BStBl II 1989, 596) - unter Vorbehalt - die Auffassung geäußert, in Bezug auf die Frage, ob jemand als Zinsschuldner in Anspruch zu nehmen sei, stehe dem Finanzamt kein Ermessensspielraum zu, deshalb hätte im Streitfall auch die frühere Ehefrau des Klägers als Zinsschuldnerin in Anspruch genommen werden müssen (Verfügung vom ...12.2006).

    Dabei hat das Finanzamt für die Zinsfestsetzung als solche - entsprechend dem Gesetzeswortlaut ("sind zu verzinsen") - keinen Ermessensspielraum (so offenkundig der BFH in dem Urteil in BStBl II 1989, 596).

  • BFH, 21.01.2004 - XI R 3/03

    Haftung: Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Lieferanten

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05
    So ist es beispielsweise bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Sinne des § 102 FGO ermessensgerecht, den Gehilfen als Haftungsschuldner nach § 191 i.V.m. § 71 AO in Anspruch zu nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 21.01.2004 XI R 3/03, BStBl II 2004, 919 mit weiteren Nachweisen zu vergleichbaren Fällen).
  • BFH, 08.12.1988 - IV R 24/87

    Bekanntgabe - Unwirksamkeit - Heilung

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05
    Der Bekanntgabemangel ist nur noch insofern von Bedeutung, als die Einspruchsfrist erst mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Bevollmächtigten beginnt (vgl. BFH-Urteil vom 08.12.1988 IV R 24/87, BStBl II 1989, 346).
  • BFH, 05.10.2000 - VII R 96/99

    Bekanntgabe an Bevollmächtigten

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05
    Unterläuft der Behörde bei der Bekanntgabe ein Fehler, hat dies grundsätzlich zur Folge, dass der Verwaltungsakt nicht im Sinne des § 124 Abs. 1 Satz 1 AO wirksam wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 05.10.2000 VII R 96/99, BStBl II 2001, 86; Pahlke in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 122 Rdnr. 22, 40).
  • BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Klageabweisung ohne

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05
    Einen solchen Ausnahmesachverhalt hat der BFH beispielsweise angenommen für den Fall, dass der Berichterstatter seine Rechtsauffassung mehrfach anhand von rechtlichen Hinweisen ausführlich dargelegt und dabei - auch im Namen seiner Senatskollegen - ausdrücklich erklärt hat, die Klage werde Erfolg haben (vgl. Urteil vom 11.11.2008 IX R 14/07, derzeit nur veröffentlicht bei juris).
  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 35/95

    Steuererklärung; Abgabe

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05
    Im Übrigen hat der BFH für den Fall, dass beim Vorliegen einer Gesamtschuld - wie hier im Streitfall - nur ein Steuerpflichtiger in Anspruch genommen wird, nach ständiger Rechtsprechung auch keine rechtlichen Bedenken geäußert, wenn die Finanzbehörde in dem betreffenden Bescheid keine Angaben darüber gemacht hat, aus welchen Gründen die Inanspruchnahme anderer Gesamtschuldner unterblieben ist (vgl. BFH-Urteile vom 05.11.1980 II R 25/78, BStBl II 1981, 176, und vom 13.10.1998 VIII R 35/95, BFH/NV 1999, 445).
  • BFH, 28.11.2006 - X B 160/05

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05
    Denn in einem solchen Fall können die Beteiligten grundsätzlich nicht darauf vertrauen, der Spruchkörper werde der Rechtsansicht des Berichterstatters folgen (vgl. BFH-Beschluss vom 28.11.2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480).
  • BFH, 30.11.1999 - IX R 57/98

    Ehegatten; Zusammenveranlagung; Einzelbescheide

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05
    Hierzu führt er aus, § 155 Abs. 3 Satz 1 AO ermögliche zwar den Erlass zusammengefasster Steuerbescheide, schreibe dies aber nicht vor (vgl. Urteil vom 30.11.1999 IX R 57/98, BFH/NV 2000, 678).
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 73/91
    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05
    Entsprechendes gilt, wenn für die Ermessensentscheidung nur eine Begründung in Betracht kommt und diese Gründe sich den Beteiligten aus der Kenntnis der Umstände des Falles aufdrängen müssen, etwa im Falle der Haftung des Betriebsübernehmers nach § 75 AO (vgl. BFH-Urteil vom 22.09.1992 VII R 73-74/91, BFH/NV 1993, 215).
  • BFH, 05.11.1980 - II R 25/78

    Einzelsteuerbescheide - Gesamtschuldner - Namen

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05
    Im Übrigen hat der BFH für den Fall, dass beim Vorliegen einer Gesamtschuld - wie hier im Streitfall - nur ein Steuerpflichtiger in Anspruch genommen wird, nach ständiger Rechtsprechung auch keine rechtlichen Bedenken geäußert, wenn die Finanzbehörde in dem betreffenden Bescheid keine Angaben darüber gemacht hat, aus welchen Gründen die Inanspruchnahme anderer Gesamtschuldner unterblieben ist (vgl. BFH-Urteile vom 05.11.1980 II R 25/78, BStBl II 1981, 176, und vom 13.10.1998 VIII R 35/95, BFH/NV 1999, 445).
  • BFH, 09.12.1960 - III 70/59
  • OVG Sachsen, 06.03.2015 - 3 B 305/14

    Heranziehung meherer Beitragsschuldner als Gesamtschuldner, Auswahlermessen

    Haften mehrere aus demselben Rechtsgrund - hier die Mitinhaberschaft der Wohnung -, so ist es in der Regel nicht ermessensfehlerhaft, diese nebeneinander auf die geschuldete Summe in Anspruch zu nehmen (BFH, Beschl. v. 7. Oktober 2004 - VII B 46/04 -, juris Rn. 20 m. w. N.; FG Hamburg, Urt. v. 22. April 2008 - 3 K 222/06 u. a. -, juris Rn. 755; HessFG, Urt. v. 28. Januar 2009 - 3 K 107/05 -, juris Rn. 43; VG Düsseldorf, Urt. v. 11. September 2013 - 5 K 3493/13 - , juris Rn. 45).
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